Regeln am SGM

Die Entscheidung für das Sportgymnasium Magdeburg heißt, große Herausforderungen anzunehmen, und die größte ist sicherlich, schulische und sportliche Leistungen gleichermaßen auf hohem Niveau zu erreichen. Diese Doppelbelastung verlangt ein hohes Maß an Selbstdisziplin, Organisationsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie besondere Organisationsstrukturen unserer schulischen Arbeit.

Am Sportgymnasium Magdeburg arbeitet ein Team erfahrener Lehrerinnen und Lehrer, das die Situation unserer Schülerinnen und Schüler kennt und sie in ihrer Entwicklung, diese Herausforderung zu meistern, unterstützend begleitet.

Dabei gilt Folgendes:

In Sachsen-Anhalt haben wir einheitliche Lehrpläne, das Abitur wird nach zentralen Vorgaben geschrieben. Dies bedeutet, dass wir auf hohe schulische Anforderungen einschließlich Hausaufgaben, Tests und Klassenarbeiten etc. nicht verzichten können und wollen.

Dennoch wissen wir, unter welch immensen Belastungen unsere Schülerinnen und Schüler durch die sportliche Ausbildung oft stehen.

Um zu ermöglichen, die schulischen Anforderungen besser zu bewältigen und gleichzeitig Freiraum für die sportliche Entwicklung zu schaffen, gibt es u. a. folgende organisatorische Besonderheiten:

Durch den Zusatzsport wird bereits ein Teil des Trainings in die Vormittagsstunden verlagert.

Bei der Planung von Tests und Klassenarbeiten bzw. Klausuren nehmen wir im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen Rücksicht auf Wettkämpfe und Trainingslager.

Für umfangreichere Hausarbeiten kann mehr Bearbeitungszeit eingeräumt werden.

Bei längeren Wettkämpfen und Trainingslagern bekommen die Schülerinnen und Schüler Lehrgangsaufgaben, die es ermöglichen, verpassten Stoff bereits vor Ort nachzuarbeiten. Dazu nutzen wir auch die Möglichkeiten, die die modernen Medien bieten.

Durch die Möglichkeit der Schulzeitstreckung für Sportlerinnen und Sportler, die sich auf internationale Wettkämpfe vorbereiten, entsteht der Freiraum, der nötig ist, in besonderem Maße an der sportlichen Weiterentwicklung zu arbeiten und dabei die Abiturvorbereitung weiterzuverfolgen.

Unterricht und Lernprozesse sollen so intensiv wie möglich gestaltet werden. Dazu haben wir im Folgenden unsere Regeln zusammengetragen, die Ihnen – neben unserer Hausordnung – Orientierung geben sollen. Bei Zweifelsfällen und begründeten Ausnahmen – fragen Sie die Klassen- oder Schulleitung! Wir helfen Ihnen gern.

Und haben Sie Verbesserungsvorschläge? Melden Sie sich bei uns!

Hausordnung des Sportgymnasiums Magdeburg (vorläufige Fassung vorbehaltlich des Beschlusses der Gesamtkonferenz im SJ 2026/27)

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiter und Eltern am Sportgymnasium Magdeburg bilden unsere Schulgemeinschaft. Wir gehen freundlich, höflich und wertschätzend miteinander um und ermöglichen so eine schöpferische Lern- und Arbeitsatmosphäre.

In der Öffentlichkeit vertreten wir unsere Schule angemessen, wir achten das Eigentum anderer und behandeln Arbeitsmaterialien, Einrichtung und Gebäude schonend. Wir tragen angemessene Kleidung, nach dem Sport ist ein Kleidungswechsel selbstverständlich. Gegenseitiges Grüßen, das Grüßen von Gästen und Besuchern gehört zu den Gepflogenheiten unseres Gymnasiums.

Bei Konflikten gehen wir aufeinander zu und lösen sie gemeinsam. Die Anwendung von körperlicher Gewalt und psychischen Druckmitteln ist grundsätzlich verboten. Die Verbreitung von extremistischem Gedankengut ist untersagt.

Der Besitz, Genuss und Handel von/mit Drogen, Alkohol und Snus / Nikotinbeutel (auch tabakfrei) sowie das Rauchen und Vapen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Selbstverständlich gehören die Erledigung der Hausaufgaben und das Mitbringen der geforderten Arbeitsmaterialien zu den täglichen Anforderungen an alle Schülerinnen und Schüler. Dies ist unter anderem auch die Grundlage dafür, Freistellungen erteilen zu können. Bei gewährten Freistellungen ist es die Pflicht der Schülerinnen und Schüler, den Unterrichtsstoff nachzuarbeiten und sich um das Nachholen von Leistungsüberprüfungen zu kümmern. (s. auch „Vorgehen im Krankheitsfall, Freistellungen und Beurlaubungen“)

Diese Hausordnung ist das Ergebnis von Beratung und Beschluss der Gesamtkonferenz des Sportgymnasiums Magdeburg. Es gelten folgende Regelungen:

1. Das Schulgebäude ist morgens ab 6.30 Uhr geöffnet. Es ist nur durch die dafür festgelegten Eingänge zu betreten. Alle Schüler befinden sich pünktlich vor Stundenbeginn in ihrem Unterrichtsraum und legen die Arbeitsmaterialien bereit.

2. Das Befahren des Schulgeländes mit Kraftfahrzeugen ist für Schüler und Eltern aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

3. Für die Aufbewahrung der Sporttaschen stehen abschließbare Schränke im Kellerbereich zur Verfügung. Die Mitnahme der Sporttaschen in die Fachunterrichtsräume ist nicht gestattet. Jacken müssen entsprechend der jeweiligen Raumordnung sicher verwahrt werden.

4. Das Betreten aller Räume erfolgt stets nach Aufforderung durch einen zuständigen Lehrer bzw. Beauftragten. Geräte und Apparaturen werden nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft berührt und bedient.

5. Der Umgang mit Smartphones und anderen digitalen Geräte wird in „Gebrauch von Smartphones und digitalen Zusatzgeräten am SGM“ ausgeführt.

6. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft informiert der Klassensprecher 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn das Sekretariat.

7. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sind für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, den Fluren und auf dem Schulhof mitverantwortlich. Den Lehrkräften werden Raumverantwortlichkeiten zugeordnet. Für jeden Raum werden Raumbelegungspläne und Sitzpläne durch die Raumverantwortlichen bzw. unterrichtenden Lehrkräfte angefertigt. Die Sitzpläne sind von den Schülerinnen und Schülern einzuhalten.

8. Nach jeder Unterrichtsstunde sind die Unterrichtsräume in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Tafel wird nach jeder Stunde vom Ordnungsdienst gesäubert. Stühle und Tische stehen ordentlich. Papier und Müll werden beseitigt, dabei ist die Mülltrennung entsprechend der zur Verfügung gestellten Mülleimer durchzuführen. Entstandene Schäden werden sofort dem Lehrer gemeldet. Nach Unterrichtsschluss der letzten Stunde sind unter Aufsicht des Lehrers alle Fenster zu schließen und die Stühle sind gemäß Reinigungsplan hochzustellen.

9. Das Schulgebäude ist während der Frühstücks- und Mittagspause kein Aufenthaltsort für die Schüler bis einschließlich Klassenstufe 10. Dagegen ist ab der 11. Klasse der Aufenthalt im Raum 1.01 gestattet.

10. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände wird durch die Pausenordnung geregelt. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist den Schülerinnen und Schülern der 5. bis einschließlich 9. Klassen nicht gestattet. Zwischen den Sportstätten und dem Schulgelände muss aus versicherungstechnischen Gründen der kürzeste und sicherste Weg gewählt werden. (s. auch Darstellung des Schulgeländes)

11. Im Falle von Katastrophen und Bränden tritt die Alarmierungsordnung in Kraft.

Pausenordnung

Die Schule wird von den Schülerinnen und Schülern i.d.R. nur durch den Kellereingang auf der Schulhofseite betreten, dies entfällt während der Ganztagsbetreuung.

Während der Frühstücks- und Mittagspausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis einschließlich 10 auf dem Schulhof bzw. in der Mensa auf, der Bereich der Fahrradständer ist kein Aufenthaltsort während der Pausen.

Der Zugang zur Schultür ist jederzeit zu gewährleisten, ggf. können die Schülerinnen und Schüler auf der rechten Hälfte der Treppe sitzen.

Das Spielen mit Soft- und Gummibällen ist auf der gepflasterten Fläche vor dem Streetballkorb möglich. Der Rasenplatz kann nach Anfrage genutzt werden.

Das Befahren des Schulhofs und Mensabereichs mit dem Fahrrad, Moped oder Roller ist untersagt. Fahrräder und Roller sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen zu parken. Mopeds können nach Absprache mit der Schulleitung am Fahrradständer geparkt werden, sind aber geräuschlos dorthin zu schieben.

Für den Umgang mit Smartphones und anderen digitalen Endgeräten gelten die allgemeinen Regeln unserer Schule. Eine Nutzung der Smartphones während der Ganztagsbetreuung ist gestattet.

Die Schülerinnen und Schüler benutzen die Toiletten in der Mensa.

Vorgehen im Krankheitsfall, Freistellungen und Beurlaubungen

Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen

Bei akut in der Schule oder im Sport auftretenden Beschwerden erfolgt eine Abmeldung beim Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin und im Sekretariat. Alle Verletzungen müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.

Arztbesuche sowie physiotherapeutische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, die nicht akut notwendig sind, erfolgen außerhalb der Unterrichtszeit. Für nichtverschiebbare Facharzttermine wird im Vorfeld die Freistellung beantragt.

Um unserer Aufsichtspflicht nachkommen zu können, ist es wichtig, im Krankheitsfall eine Abmeldung über den Schulmanager Online am ersten Fehltag, bis 07.00 Uhr zu bekommen. Nur dann ist die Schülerin / der Schüler bei Leistungsüberprüfungen entschuldigt.

Bei Rückkehr ist zeitnah eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten oder ein ärztliches Attest (Klassenstufen 5 – 10) bzw. ein ärztliches Attest (Klassenstufen 11 -13) vorzulegen, erst dann gilt die Fehlzeit als entschuldigt. Für Klassenstufen 11 - 13 gilt darüber hinaus: Nach Rückkehr zum Unterricht wird der Beleg sofort der Tutorin / dem Tutor vorgelegt und von dieser / diesem gegengezeichnet. Diese Belege sind bis zum Ende des Schuljahres bzw. Kurshalbjahres aufzubewahren.

Die Schulleitung kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen.

Der versäumte Unterrichtsstoff wird selbstverständlich und ohne Aufforderung nachgearbeitet.

Abwesenheit aus sportlichen Gründen

Sportliche Freistellungen erfolgen ausschließlich über das Sekretariat. Vor Wettkämpfen, Trainingslagern o.ä. wird dort rechtzeitig ein Laufzettel abgeholt. Dieser ist bereits unterschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass der Schule ein entsprechender Antrag vom Trainer, Sportverband etc. vorliegt, dieser von der Schulleitung genehmigt wurde und das Verschieben eventueller Klausuren mit der Schulleitung geklärt worden ist.

Bei allen Lehrkräften holen sich die SuS Lehrgangsaufgaben ab, die auf dem Laufzettel vermerkt werden. Der ausgefüllte Laufzettel wird im Sekretariat abgegeben, erst dann gilt die Freistellung als genehmigt und die Abwesenheit als entschuldigt. Wird der Laufzettel nicht rechtzeitig vor Beginn der Abwesenheit im Sekretariat abgegeben, ist damit die Freistellung also noch nicht gültig, wird das Kind als unentschuldigt geführt, und zwar so lange, bis mit allen Fachlehrkräften die Nacharbeit der Lehrgangsaufgaben geklärt ist.

Nach Rückkehr sind die Lehrgangsaufgaben in der jeweils ersten Stunde unaufgefordert vorzulegen.

Bei einer Rückkehr von Sportveranstaltungen nach 00.00 Uhr sind die Schülerinnen und Schüler für die ersten beiden Stunden freigestellt, darüber hinaus können auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Abwesenheit aus persönlichen Gründen

Eine Freistellung aus persönlichen Gründen können wir grundsätzlich auf im Vorfeld gestellten schriftlichen Antrag gewähren. Geht es um einen Tag, kann die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer freistellen, darüber hinaus kann nur die Schulleiterin eine Freistellung gewähren.

Die Freistellung wird erst gültig, wenn der „Laufzettel“ von allen Fachlehrkräften unterschrieben und im Sekretariat abgegeben worden ist (s. Absatz Freistellung aus sportlichen Gründen).

Nachschreiben verpasster Leistungsüberprüfungen

Das Nachschreiben von Klassenarbeiten bzw. Klausuren ist verpflichtend. Nach der Abwesenheit, bei geplanten Abwesenheiten ggf. auch davor, spricht die Schülerin / der Schüler das Nachschreiben mit der jeweiligen Fachlehrkraft, ggf. der Oberstufenkoordinatorin ab. Für das Nachschreiben werden jeweils Termine i.d.R. am Samstagvormittag organisiert.

Gebrauch von Smartphones und digitalen Zusatzgeräten am SGM

Klassenstufen 5 – 10

Es gelten für alle Schülerinnen und Schüler folgende Regeln:

Die unerlaubte Nutzung von Smartphones, Smartwatches und Smartglasses u.Ä. ist im Schulgebäude sowie auf dem -gelände untersagt. Die Smartphones und Smartglasses sind während des gesamten Schultages ausgeschaltet im Spind aufzubewahren bzw. im Internat oder zuhause zu lassen. Eine Nutzung ist im Ganztagsbereich R. 1.01 während der GT-Betreuung bzw. Freistunden möglich, das Gerät ist tonlos zu verwenden. Der Bibliotheksbereich ist davon ausgenommen.

Smartphones, Smartwatches, Smartglasses u.Ä. sind bei sämtlichen Leistungsüberprüfungen nicht gestattet. Die Nutzung oder der Versuch einer Nutzung werden als Betrugsversuch mit der Note 6 bewertet.

Bei unerlaubter Nutzung eines Gerätes wird dies entzogen und im Beisein des Schülers / der Schülerin im Sekretariat abgegeben (Handyschrank). Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde kann das Gerät von der Schülerin / vom Schüler abgeholt werden.

Der Entzug eines Gerätes ist im Klassenbuch zu vermerken. Sollte das nicht unmittelbar möglich sein, wird eine vorbereitete Liste im Sekretariat dazu genutzt. Dort sind Name, Klasse, Datum und Ende des Unterrichts an diesem Tag zu vermerken.

Die Klassenleitung kontrolliert regelmäßig diese Liste, um ggf. Sanktionen für entsprechende SuS vorzunehmen.

Häufige Verstöße werden in dieser Reihenfolge sanktioniert: Mitteilung an die Eltern – Verwarnung – mündlicher Tadel mit schriftlichem Vermerk (Vordruck dazu nutzen), ggf. weitere.

Klassenstufen 11 – 13

Es gelten für alle Schülerinnen und Schüler folgende Regeln:

Smartphones und Smartwatches werden ausschließlich für schulische Zwecke genutzt. Dabei ist der Ton ausgeschaltet zu lassen.

Smartphones, Smartwatches, Smartglasses u.Ä. sind bei sämtlichen Leistungsüberprüfungen der Lehrkraft abzugeben. Erfolgt dies nicht, wird dies als Betrugsversuch mit 00 Notenpunkten bewertet.

Eine Nutzung der Geräte im Bibliotheksraum des Ganztagsbereichs ist nicht gestattet.

Das Vorgehen für eine mögliche Sanktionierung verläuft wie in Klassenstufen 5 – 10.

Nutzung von Tablets, alle Klassenstufen

Die Nutzung von Tablets im Unterricht ist ab Klassenstufe 10 gestattet, jedoch immer nur in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft. Jede Lehrkraft kann entscheiden, in welchem Umfang Tablets in ihrem Unterricht genutzt werden dürfen. Für Kadersportler können begründet gesonderte Nutzungsregeln erstellt werden.

Während der Pausen bleibt das Gerät ausgeschaltet und zusammengeklappt, sofern nicht die Vorbereitung auf eine Leistungsüberprüfung erfolgt. Das Fotografieren bzw. Abfilmen von Unterrichtssituationen, Tafelbildern etc. ist untersagt bzw. kann nur auf Anfrage bei der Lehrkraft erfolgen, dabei sind keine Personen zu erfassen. Spiele und die Nutzung von Social-Media-Accounts sind verboten.

Die Nutzungserlaubnis kann widerrufen werden, wenn das Gerät nicht regelkonform genutzt wird. In Absprache mit der Klassenleitung kann die Nutzung des Tablets auch für sämtliche Fächer und für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.

E-Books können auf dem Tablet genutzt werden, wobei der Kauf der entsprechenden Lizenzen eigenverantwortlich erfolgt. Die Bereitstellung von kostengünstigeren Schullizenzen (nach Bedarfsabfrage) wird für die kommenden Jahre angestrebt. Arbeitshefte werden immer in Papierform erworben und genutzt.

Die Nutzung von Geräten aus methodisch-didaktischen Gründen ist nach Anweisung der Lehrkräfte in allen Klassenstufen jederzeit möglich.

Alarmordnung am Sportgymnasium Magdeburg

Bei entsprechendem Sirenensignal (Feueralarm) wird folgende Vorgehensweise angeordnet:

Fenster schließen, den Raum diszipliniert und geordnet verlassen, Türen schließen

Brandschutztüren fallen automatisch zu, nicht irritieren lassen

Verlassen des Schulgebäudes

bei Räumen mit Ausgang zu den Treppenhäusern Richtung Internat – entsprechenden Ausgang gegenüber R. 1.09 nutzen

Stellplatz Wiese Rückseite des Internats – Feuerwehrdurchfahrt freilassen

Bei Räumen mit Ausgang zu den Treppenhäusern Richtung Schulhof – entsprechenden Ausgang gegenüber R. 1.07 nutzen

Stellplatz am Gebäude Garage LSB - Feuerwehrdurchfahrt freilassen

Klassen bleiben zusammen, Lehrkräfte melden an- / abwesenden SuS, führen Aufsicht auf Stellplatz!

Lehrkräfte aus Vorbereitungsräumen und alle anderen Mitarbeiter verlassen ebenfalls die Schule

Bei Amok- / Bedrohungslagen wird folgende Vorgehensweise angeordnet:

Es erfolgt i.d.R. eine präzise Durchsage.

Räume nicht verlassen, Verbarrikadieren, Stille

Handy einschalten, aber nicht nutzen

Polizei übernimmt – nie selbst aktiv werden, aber Souveränität ausstrahlen, Traumatisierung vermeiden

Prävention: SuS beobachten, sensibel sein, Klima des Hinschauens und Kümmerns, Meldung an Schulleitung bei sich abzeichnenden Problemen

Schulgelände des SGM

Einen Plan unseres Schulgeländes finden Sie über diesen Link.

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