Regeln am SGM

Die Entscheidung für das Sportgymnasium Magdeburg heißt, große Herausforderungen anzunehmen, und die größte ist sicherlich, schulische und sportliche Leistungen gleichermaßen auf hohem Niveau zu erreichen. Diese Doppelbelastung verlangt ein hohes Maß an Selbstdisziplin, Organisationsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie besondere Organisationsstrukturen unserer schulischen Arbeit.

Am Sportgymnasium Magdeburg arbeitet ein Team erfahrener Lehrerinnen und Lehrer, das die Situation unserer Schülerinnen und Schüler kennt und sie in ihrer Entwicklung, diese Herausforderung zu meistern, unterstützend begleitet.

Dabei gilt Folgendes:

In Sachsen-Anhalt haben wir einheitliche Lehrpläne, das Abitur wird nach zentralen Vorgaben geschrieben. Dies bedeutet, dass wir auf hohe schulische Anforderungen einschließlich Hausaufgaben, Tests und Klassenarbeiten etc. nicht verzichten können und wollen.

Dennoch wissen wir, unter welch immensen Belastungen unsere Schülerinnen und Schüler durch die sportliche Ausbildung oft stehen.

Um zu ermöglichen, die schulischen Anforderungen besser zu bewältigen und gleichzeitig Freiraum für die sportliche Entwicklung zu schaffen, gibt es u. a. folgende organisatorische Besonderheiten:

Durch den Zusatzsport wird bereits ein Teil des Trainings in die Vormittagsstunden verlagert.

Bei der Planung von Tests und Klassenarbeiten bzw. Klausuren nehmen wir im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen Rücksicht auf Wettkämpfe und Trainingslager.

Für umfangreichere Hausarbeiten kann mehr Bearbeitungszeit eingeräumt werden.

Bei längeren Wettkämpfen und Trainingslagern bekommen die Schülerinnen und Schüler Lehrgangsaufgaben, die es ermöglichen, verpassten Stoff bereits vor Ort nachzuarbeiten. Dazu nutzen wir auch die Möglichkeiten, die die modernen Medien bieten.

Durch die Möglichkeit der Schulzeitstreckung für Sportlerinnen und Sportler, die sich auf internationale Wettkämpfe vorbereiten, entsteht der Freiraum, der nötig ist, in besonderem Maße an der sportlichen Weiterentwicklung zu arbeiten und dabei die Abiturvorbereitung weiterzuverfolgen.

Unterricht und Lernprozesse sollen so intensiv wie möglich gestaltet werden. Dazu haben wir im Folgenden unsere Regeln zusammengetragen, die Ihnen – neben unserer Hausordnung – Orientierung geben sollen. Bei Zweifelsfällen und begründeten Ausnahmen – fragen Sie die Klassen- oder Schulleitung! Wir helfen Ihnen gern.

Und haben Sie Verbesserungsvorschläge? Melden Sie sich bei uns!

Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen

Bei akut in der Schule oder im Sport auftretenden Beschwerden erfolgt eine Abmeldung beim Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin und im Sekretariat. Alle Verletzungen müssen im Sekretariat gemeldet werden.

Arztbesuche sowie physiotherapeutische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, die nicht akut notwendig sind, erfolgen außerhalb der Unterrichtszeit. Für nichtverschiebbare Facharzttermine wird im Vorfeld die Freistellung beantragt.

Um unserer Aufsichtspflicht nachkommen zu können, ist es für uns wichtig, im Krankheitsfall eine telefonische Abmeldung am ersten Fehltag zu bekommen. Wird an diesem Tag eine Klassenarbeit, Klausur oder andere angekündigte Leistungserhebung geschrieben, hat diese telefonische Abmeldung bis 8.00 Uhr zu erfolgen.

Bei Rückkehr ist zeitnah eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten oder ein ärztliches Attest (Klassenstufen 5 – 10) bzw. ein ärztliches Attest (Klassenstufen 11 -13) vorzulegen. Für Klassenstufen 11 - 13 gilt darüber hinaus: Nach Rückkehr zum Unterricht wird der Beleg sofort allen Fachlehrerinnen und Fachlehrern vorgelegt und von diesen gegengezeichnet. Diese Belege sind bis zum Ende des Schuljahres bzw. Kurshalbjahres aufzubewahren.

Die Schulleitung kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen.

Der versäumte Unterrichtsstoff wird selbstverständlich und ohne Aufforderung nachgearbeitet.

Abwesenheit aus sportlichen Gründen

Vor Wettkämpfen, Trainingslagern o.ä. wird rechtzeitig aus dem Sekretariat ein Freistellungsantrag abgeholt. Dieser ist bereits unterschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass der Schule ein entsprechender Antrag vom Trainer, Sportverband etc. vorliegt, dieser von der Schulleitung genehmigt wurde und das Verschieben eventueller Klausuren mit der Schulleiterin geklärt worden ist.

Der Freistellungsantrag („Laufzettel“) wird den Lehrkräften der betroffenen Fächer zur Unterschrift vorgelegt und danach bei der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter abgegeben. Erst dann ist die Freistellung gültig.

Nach Rückkehr sind die Lehrgangsaufgaben in der jeweils ersten Stunde unaufgefordert vorzulegen.

Bei einer Rückkehr von Sportveranstaltungen nach 0.00 Uhr sind die Schülerinnen und Schüler für die ersten beiden Stunden freigestellt.

Abwesenheit aus persönlichen Gründen

Eine Freistellung aus persönlichen Gründen können wir grundsätzlich auf im Vorfeld gestellten schriftlichen Antrag gewähren. Geht es um einen Tag, kann die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer freistellen, darüber hinaus kann nur die Schulleiterin eine Freistellung gewähren.

Die Freistellung wird erst gültig, wenn der „Laufzettel“ von allen Fachlehrern unterschrieben worden ist (s. Absatz Freistellung aus sportlichen Gründen).

Nachschreiben verpasster Leistungsüberprüfungen

Das Nachschreiben von Klassenarbeiten bzw. Klausuren ist verpflichtend, dafür werden jeweils Termine am Samstagvormittag organisiert.

Gebrauch von Smartphones am SGM

Smartphones erfreuen sich auch an unserer Schule großer Beliebtheit. Wenn in den Pausen die Gedanken allerdings vollständig auf Messangerdienste und Spiele gerichtet sind, beeinträchtigt dies die Leistungsfähigkeit und Konzentration und damit den schulischen Erfolg.

Daher gilt laut Beschluss der Gesamtkonferenz des SGM vom 05.10.2023:

Klassenstufen 5 – 10

Es gelten für alle Schülerinnen und Schüler folgende Regeln:

Die Nutzung von Smartphones und damit verbundenen Geräten (bspw. Smartwatches, AirPods etc.) ist im gesamten Schulgebäude untersagt. Die Geräte sind ausgeschaltet in der Tasche zu verwahren.

Bei Nutzung eines Gerätes wird dies entzogen und im Beisein des Schülers / der Schülerin im Sekretariat abgegeben (Handyschrank). Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde kann das Gerät von der Schülerin / vom Schüler abgeholt werden.

Der Entzug eines Gerätes ist im Klassenbuch zu vermerken. Sollte das nicht unmittelbar möglich sein, wird eine vorbereitete Liste im Sekretariat dazu genutzt. Dort sind Name, Klasse, Datum und Ende des Unterrichts an diesem Tag zu vermerken.

Die Klassenleitung kontrolliert regelmäßig diese Liste, um ggf. Sanktionen für entsprechende SuS vorzunehmen.

Häufige Verstöße werden in dieser Reihenfolge sanktioniert: Mitteilung an die Eltern – Verwarnung – mündlicher Tadel mit schriftlichem Vermerk (Vordruck dazu nutzen), ggf. weitere.

Im Ganztagsraum 1.01 ist nach jeweiligem Unterrichtsschluss eine Nutzung für alle SuS gestattet, das Gerät ist tonlos zu verwenden. Der Bibliotheksbereich ist davon ausgenommen.

Klassenstufen 11 – 13

Es gelten für alle Schülerinnen und Schüler folgende Regeln:

Die Nutzung von Smartphones und damit verbundenen Geräten (bspw. Smartwatches, AirPods etc.) ist in sämtlichen Unterrichtsräumen untersagt. Die Geräte sind ausgeschaltet in der Tasche zu verwahren.

Auf den Fluren ist die Nutzung gestattet, dabei ist der Ton ausgeschaltet, das Gerät wird nicht für Spiele genutzt.

Eine Nutzung der Geräte im Bibliotheksraum des Ganztagsbereichs ist nicht gestattet.

Das Vorgehen für eine mögliche Sanktionierung verläuft wie in Klassenstufen 5 – 10.

Die Nutzung der Geräte aus methodisch-didaktischen Gründen ist nach Anweisung der Lehrkräfte in allen Klassenstufen jederzeit möglich.

Alle Lehrkräfte sind für die Durchsetzung dieser Regeln – insbesondere auch auf den Fluren – verantwortlich!

Diese Maßnahme wird flankiert durch Aushänge bzw. Denkanstöße bezüglich der negativen Seiten der Nutzung von Smartphones.

Formale Gestaltung von Leistungsüberprüfungen und Mitschriften

Strukturiertes Arbeiten, Methodenkompetenz und die Fähigkeit zu Selbstorganisation sehen wir als Grundlage für erfolgreiches Arbeiten an. Die Anleitung zum Aufbau von Lernkompetenz nimmt in den unteren Klassen einen großen Raum ein.

Die äußere Form und der sprachliche Ausdruck werden in allen Klassenstufen in die Bewertung von Lernüberprüfungen und Arbeiten einbezogen, auch hier nach Maßgabe der von den jeweiligen Fachkonferenzen erarbeiteten Regeln.

Für das Anfertigen von Facharbeiten haben wir einheitliche formale Regeln entwickelt, die eine klare Orientierung bieten und auf die Anforderungen der Hochschulen vorbereiten. Über diese Regeln werden den Schülerinnen und Schülern informiert.

Tragen von Sportbekleidung im Unterricht

Da unsere Schülerinnen und Schüler täglich Sport treiben, ist die Verführung oft groß, die entsprechende Bekleidung den ganzen Tag zu tragen.

Aus hygienischen Gründen und dem gymnasialen Anspruch entsprechend erwarten wir jedoch das Tragen von angemessener Kleidung im Unterricht, die sich von Sportbekleidung unterscheidet.

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